Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt:
Klara Nienhaus
„Ferienanlage Schweizer Haus“
Waldstraße 12
OT Wippra
06526 Sangerhausen
Tel. (03 47 75) 21 6 91
Fax (03 47 75) 21 4 65
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Allgemeine Geschäftsbedingungen:
1. Der Mietvertrag (Buchungsbestätigung) zwischen dem Gast (Leistungsnehmer) und dem Vermieter (Ferienanlage Schweizer Haus) ist rechtsgültig vereinbart, sobald die schriftliche Zusage der gewünschten Ferienwohnung erfolgte, oder falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, das Mietobjekt aber bereitgestellt worden ist. Der Abschluss des Mietvertrages verpflichtet die Vertragsparteien zur Erfüllung des Vertrages.
2. Übernachtungspreise und sonstige Leistungspreise richten sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Preisliste bzw. nach individuellen schriftlichen Vereinbarungen. Alle Preise verstehen sich in Euro und einschließlich Mehrwertsteuer. Änderungen der Mehrwertsteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu Gunsten oder zu Lasten des Mieters. Sofern der Aufenthalt des Gastes kurtaxenpflichtig ist ist diese Abgabe entsprechend der kommunalen Vorschriften vor Ort vom Gast separat zu entrichten. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Leistungsbereitstellung 6 Monate, so ist die Ferienanlage berechtigt, angemessene Änderungen ohne vorherigeAnkündigungen, höchstens jedoch um 10%, vorzunehmen.
3. Jede Rechnung oder Anzahlung der Ferienanlage ist, soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart sind, mit Zugang sofort, ohne jeden Abzug und in bar bzw. EC oder Überweisung zur Zahlung fällig. Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung berechtigt die Ferienanlage alle weiteren oder zukünftigen Leistungen für Leistungsnehmer einzustellen. Die Ferienanlage ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Leistungsnehmers in der Ferienanlage aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
4. Reservierte Ferienwohnungen stehen dem Gast am Anreisetag ab 14.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung.
5. Der Leistungsnehmer kann Um- bzw. Abbestellungen (Storno) von reservierten Ferienwohnungen sowie Arrangements nur schriftlich vornehmen. Die Vermieter kann sofern keine anderslautende Individualvereinbarung, des Mietvertrages (Buchungsbestätigung) getroffen wurde, seinen Anspruch sowohl in konkreter Höhe als auch wie nachstehend unter Anrechnung ersparter Aufwendungen pauschalisiert geltend machen.
Bei Storno bis zum 60. Tag vor vereinbartem Anreisetag: 25 % des Leistungspreises
Bei Storno ab dem 59. Tag vor vereinbartem Anreisetag: 50% des Leistungspreises
Bei Storno ab dem 35. Tag vor vereinbartem Anreisetag: 80% des Leistungspreises Bei Storno ab dem 7. Tag vor vereinbartem Anreisetag: 90% des Leistungspreises
6. Ferner ist der Vermieter berechtigt aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten wenn:
a) höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretene Umstände des Vertrages unmöglich machen
b) der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Ferienanlage in der Öffentlichkeit gefährden kann.
Der Vermieter hat den Leistungsnehmer von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Leistungsnehmers auf Schadenersatz. Im Fall eines Gerichtsstreit wird als Gerichtsstand ausdrücklich Sangerhausen vereinbart.
7. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages (Buchungsbestätigung) oder diese allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt die ihr möglichst nahkommende gesetzliche Regelung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Rechts.
Technische Realisierung, Administration und Layout:
Karl Soblik
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